Wo finde ich den Zeichenschlüssel zur Digitalen Katastermappe (DKM)?
Sie finden den Zeichenschlüssel und weitere Informationen zum Kataster beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
Wo finde ich die Zeichenerklärung zum Franzsizeischen Kataster?
Sie finden die Zeichenerklärung von 1824 für den Historischen Kataster - Urmappe beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
Wer kann Auskünfte zur „Digitalen Katastermappe“ (DKM) erteilen?
Die zuständige Behörde für die Führung des Katasters ist das Bezirks- bzw. Landesvermessungsamt.
Vermessungsamt Klagenfurt BPD klagenfurt@bev.gv.at
Vermessungsamt Klagenfurt/Land klagenfurt@bev.gv.at
Vermessungsamt St. Veit/Glan klagenfurt@bev.gv.at
Vermessungsamt Spittal/Drau spittal@bev.gv.at
Vermessungsamt Hermagor villach@bev.gv.at
Vermessungsamt Villach BPD villach@bev.gv.at
Vermessungsamt Villach-Land villach@bev.gv.at
Vermessungsamt Völkermarkt voelkermarkt@bev.gv.at
Weiterführende Informationen:
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen kundenservice@bev.gv.at
Sind die Grenzen der „Digitale Katastermappe“ (DKM) rechtsverbindlich?
Die meisten Grundstücke der „Digitaler Katastermappe“ (DKM) in Österreich sind sogenannte Grundsteuerkatastergrundstücke. Sie gehen zum Großteil auf den Urkataster (Franziszeischer Kataster, Erstellungszeitraum in Kärnten: 1822-1828) zurück. Der Grenzverlauf wurde seitdem immer wieder fortgeführt und ist nicht rechtsverbindlich, sondern nur eine Ersichtlichmachung. Grundstücke die neu vermessen wurden bzw. werden, nennt man Grenzkatastergrundstücke. Deren Grenzverlauf ist rechtsverbindlich. Derzeit sind rund 12 % aller Grundstücke in Österreich im Grenzkataster und damit rechtlich fixiert. Sie können die Grenzkatastergrundstücke im Kärnten Atlas ansehen. Beachten sie dabei, dass Grenzen aus der Digitalen Katastermappe zu einem bestimmten Bearbeitungsstand dargestellt werden (Stichtagsdaten). Es sind keine tagesaktuellen DKM-Daten abrufbar.
Wie lagegenau sind Orthophotos?
Digitale Orthophotos (DOP) werden aus Luftbildern errechnet und sind eine lage –und winkeltreue Darstellung der Natur zum Zeitpunkt der Aufnahme. DOPs geben also den Naturstand zu einem gewissen Zeitpunkt wieder und werden in Geographischen Informationssystemen (GIS) wie im KAGIS zur Orientierung im Internet angeboten. Orthofotos werden in Kooperation BEV, BMNT und Länder erstellt. Die Qualitätskontrolle wird durch das BEV durchgeführt. Der maximale Lagefehler bei der Orthofotoerstellung im besiedelten Gebiet beträgt +/- 0,5m.
Mein Grundstück stimmt mit dem Orthophoto nicht überein?
Bei den Grenzkatastergrundstücken stimmen DKM und DOP sehr gut überein, weil diese Grenzen durch Verhandlungen in der Natur gemeinsam von einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und den Grundeigentümer festgelegt wurden. Die Vorteile von Grenzkatastergrundstücken liegen darin, dass der Grenzverlauf jeweils rechtsverbindlich festgelegt ist. Grenzpunkte sind durch Maßzahlen (Koordinaten) in Zentimetergenauigkeit festgelegt und können bei Verlust in die Natur rückübertragen werden. Dadurch sind Ersitzungen nicht möglich. Bei Grundsteuerkatastergrundstücken können große Abweichungen zwischen DKM und DOP bestehen, weil der Naturstand nicht mit dem Grenzverlauf übereinstimmen muss. Durch die technische Möglichkeit, Kataster und Orthofoto gemeinsam darzustellen - wie dies z.B. im „Kärnten Atlas“ möglich ist – werden Lagediskrepanzen erst deutlich sichtbar. Die Grenzen von Grundsteuerkatastergrundstücken wurden weitgehend seit mehreren Jahrzehnten oder überhaupt seit der Entstehung der Katastralmappe im 19. Jahrhundert nicht mehr vermessen. Sie stimmen daher mit dem Naturstand, der durch Nutzung ohne Wissen über den exakten Verlauf der Grenzen entstanden sein kann, nicht überein.
Was kann ich tun, damit meine Grundstücksgrenzen rechtsverbindlich werden?
Wenn solche Abweichungen zwischen DKM und DOP in einem Geoinformationssystem gesehen werden und eine Bereinigung des Grenzverlaufes gewünscht wird, sollte das Grundstück in den Grenzkataster gebracht werden. Hierzu ist eine Berichtigung des Katasters erforderlich. Dazu ist ein Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen befugt.
Weitere Informationen:
Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
office@ztkammer.at
Wie kann ich meine Quelle/Brunnen im KAGIS eintragen lassen?
Wie kann ich eine fehlerhafte Adresse im KAGIS korrigieren lassen?
Wenn sie eine fehlerhafte/falsche Adresse entdecken, informieren sie uns formlos per Mail an kagis@ktn.gv.at. Wir werden die Korrektur umgehend bei der zuständigen Gemeinde veranlassen.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Orthofotos der Unwetterschäden 2018?
Aktuelle Orthofotos zu den Umwetterschäden im November 2018 sind online hier verfügbar. Erläuterungen zu den Orthofotos finden sie hier.